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   OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94   

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https://dejure.org/1994,7444
OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94 (https://dejure.org/1994,7444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.1994 - 1 Ws 672/94 (https://dejure.org/1994,7444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 1 Ws 672/94 (https://dejure.org/1994,7444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper Freizeitkleidung im Gerichtssaal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erscheinen vor Gericht mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt stellt kein ungebührliches Verhalten dar - Verhängung von Ordnungsgeld unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 178

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 977
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07

    Ordnungsmittel: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtabnehmens einer Mütze und

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16

    Familiensache: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Erscheinen eines

    11 Im Einzelfall kann auch das Erscheinen in unangemessener Kleidung einen Angriff auf das Ansehen des Gerichts als Institution der sozialen Gemeinschaft darstellen (OLG Koblenz, NJW 1995, 977; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1505, 1506; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 126/07

    StVollzG

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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